Einlagen Arbeitssicherheitsschuhe
Trägst Du Einlagen im Alltag? Und bist Du der Meinung, dass diese Einlagen auch in deinen Sicherheitsschuhen eingelegt werden dürfen? Die Antwort lautet NEIN! Einlagen für Sicherheitsschuhe müssen grundsätzlich einer Sicherheitsprüfung unterzogen werden (BGR 191) und entsprechend zertifiziert sein.
Die Kostenübernahme erfolgt von den unterschiedlichen Leistungsträgern durch individuelle Genehmigungsverfahren.
In unserem Erklärvideo erfährst Du, wie die Versorgung mit Einlagen für Sicherheitsschuhe abläuft:
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